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   OVG Niedersachsen, 16.04.1992 - 9 M 1742/92   

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OVG Niedersachsen, 16.04.1992 - 9 M 1742/92 (https://dejure.org/1992,17761)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.04.1992 - 9 M 1742/92 (https://dejure.org/1992,17761)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. April 1992 - 9 M 1742/92 (https://dejure.org/1992,17761)
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 LC 121/18

    Bauprogramm; Beleuchtung; Betrachtungsweise, typisierende; Denkmalschutz;

    Für eine bestimmungsgemäße Nutzung eines Kirchengrundstücks genügt grundsätzlich eine fußläufige Erreichbarkeit (Festhalten an bisherigen Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 6.4.1992 - 9 M 1742/92 -).

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 16. April 1992 (- 9 M 1742/92 - juris Rn. 1) entschieden, dass davon auszugehen ist, dass ein Kirchengrundstück über einen längeren Zeitraum gesehen bei kirchlichen Veranstaltungen, beispielsweise Gottesdiensten und Taufen, nicht intensiver genutzt wird als ein der Wohnnutzung dienendes Grundstück (vgl. auch OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 23.2.2009 - OVG 9 S 53.08 - juris Rn. 9).

  • VG Schleswig, 04.03.2016 - 9 A 244/13

    Ausbaubeiträge

    In diesem Zusammenhang wird in der Rechtsprechung darauf abgestellt, dass Kirchengrundstücke über einen längeren Zeitraum gesehen regelmäßig nicht intensiver genutzt würden als der Wohnnutzung dienende Grundstücke, da die Besucherzahlen an Sonn- und Feiertagen höher, dafür an Werktagen aber niedriger lägen als bei Wohngrundstücken (OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.04.1992 - 9 M 1742/92 - ; OVG Koblenz, Urteil vom 12.09.1995 - 6 A 11051/95 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.02.2009 - OVG 9 S 53.08 - alle juris).
  • VG Schleswig, 04.03.2016 - 9 A 239/13

    Ausbaubeiträge

    In diesem Zusammenhang wird in der Rechtsprechung darauf abgestellt, dass Kirchengrundstücke über einen längeren Zeitraum gesehen regelmäßig nicht intensiver genutzt würden als der Wohnnutzung dienende Grundstücke, da die Besucherzahlen an Sonn- und Feiertagen höher, dafür an Werktagen aber niedriger lägen als bei Wohngrundstücken (OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.04.1992 - 9 M 1742/92 - OVG Koblenz, Urteil vom 12.09.1995 - 6 A 11051/95 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.02.2009 - OVG 9 S 53.08 - alle juris).
  • VG Schleswig, 04.03.2016 - 9 A 7/14

    Ausbaubeiträge

    In diesem Zusammenhang wird in der Rechtsprechung darauf abgestellt, dass Kirchengrundstücke über einen längeren Zeitraum gesehen regelmäßig nicht intensiver genutzt würden als der Wohnnutzung dienende Grundstücke, da die Besucherzahlen an Sonn- und Feiertagen höher, dafür an Werktagen aber niedriger lägen als bei Wohngrundstücken (OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.04.1992 - 9 M 1742/92 - OVG Koblenz, Urteil vom 12.09.1995 - 6 A 11051/95 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.02.2009 - OVG 9 S 53.08 - alle juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2009 - 9 S 53.08

    Ausbaubeitragsrechtliche Einordnung eines mit einer Kirche bebauten Grundstücks;

    Diese Einordnung ist bei überschlägiger Prüfung nicht zu beanstanden (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. April 2004 - 9 M 1742/92 - juris).
  • VG Schleswig, 23.05.2016 - 9 A 292/14

    Ausbaubeitragsrecht: Eckgrundstücksermäßigung

    In diesem Zusammenhang wird in der Rechtsprechung darauf abgestellt, dass Kirchengrundstücke über einen längeren Zeitraum gesehen regelmäßig nicht intensiver genutzt werden als der Wohnnutzung dienende Grundstücke, da die Besucherzahlen an Sonn- und Feiertagen höher, dafür an Werktagen aber niedriger liegen als bei Wohngrundstücken (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 16.04.1992 - 9 M 1742/92 - ; OVG Koblenz, U. v. 12.09.1995 - 6 A 11051/95 - OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 23.02.2009 - OVG 9 S 53.08 -, alle zitiert nach juris; VG Schleswig, U. v. 27.04.2016 - 9 A 244/14 -).
  • VG Schleswig, 18.05.2016 - 9 A 1/15

    Ausbaubeitrag - Artzuschlag bei einem gemischt genutzten Kirchengrundstück

    In diesem Zusammenhang wird in der Rechtsprechung darauf abgestellt, dass Kirchengrundstücke über einen längeren Zeitraum gesehen regelmäßig nicht intensiver genutzt werden als der Wohnnutzung dienende Grundstücke, da die Besucherzahlen an Sonn- und Feiertagen höher, dafür an Werktagen aber niedriger liegen als bei Wohngrundstücken (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 16.04.1992 - 9 M 1742/92 - ; OVG Koblenz, U. v. 12.09.1995 - 6 A 11051/95 - OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 23.02.2009 - OVG 9 S 53.08 -, alle zitiert nach juris; VG Schleswig, U. v. 27.04.2016 - 9 A 244/14 -).
  • VG Ansbach, 07.06.2011 - AN 18 K 10.02231

    Geschoß/Vollgeschoß; Kirchtum, Sondervorteil; Gewerbezuschlag für Kirchengebäude

    Zwar kann in erster Linie zu Gottesdienstzeiten der durch die Nutzung der Kirche ausgelöste Ziel- und Quellverkehr den eines rein wohngenutzten Grundstückes überschreiten, jedoch wird über einen längeren Zeitraum typisierend betrachtet ein Kirchengrundstück weniger genutzt werden, als dies bei einem Wohngrundstück der Fall ist, so dass sich insgesamt gesehen regelmäßig keine erhöhte Inanspruchnahme der Straße durch die sakrale Grundstücksnutzung ergibt (vgl. zum ganzen z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.9.1995, 6 A 11051.95; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.4.1992, 9 M 1742/92, sowie BayVGH, Beschluss vom 17.11.1998, 6 B 95.2363, in welchem der BayVGH anklingen lässt, dass ein Artzuschlag für rein sakral genutzte Kirchengebäude wohl daran scheitern könnte, dass in der den Artzuschlag regelnden Satzungsbestimmung gerade "kirchliche Räume" nicht ausdrücklich aufgeführt sind und wohl auch nicht von einem regelmäßigen Ziel- und Quellverkehr in erheblichem Umfange ausgegangen werden könne).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.1995 - 6 A 11051/95
    An den anderen Tagen und zu den anderen Zeiten ist der Verkehr deutlich geringer als bei Wohngrundstücken, so daß über einen längeren Zeitraum gesehen eine Kirche keinen stärkeren Verkehr verursachen dürfte als ein mit den entsprechenden Maßstabsdaten zu berücksichtigendes Wohngebäude (ebenso: Driehaus, a.a.O., § 18 Rdnr. 58 unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Beschluß vom 16. April 1992 - 9 M 1742/92).
  • VG Ansbach, 12.01.2017 - AN 3 K 16.00916

    Artzuschlag für ein Grundstück bei der Berechnung eines Straßenausbaubeitrags

    Es sei auch nochmals auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 16. April 1992, 9 M 1742/92 hingewiesen (keine erhöhte Nutzung von Kirchengrundstücken, da nur einmal die Woche ein Gottesdienst stattfinde).
  • VG Magdeburg, 17.02.2005 - 2 A 350/03
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